i-STAT endbenutzer-
lizenzvereinbarung

istat-brand
istat-brand
istat-brand

lesen sie bitte diese endbenutzer-lizenzvereinbarung („eblv“) vor nutzung des geräts. Jede verwendung des geräts bedeutet, dass der endnutzer diese eblv akzeptiert. Die annahme dieser vereinbarung ist eine bedingung für die hier gewährten rechte. Wenn der endnutzer mit den bedingungen dieser eblv nicht einverstanden ist, sollte er das gerät nicht verwenden.

1. EINFÜHRUNG. Vielen Dank, dass Sie sich für das i-STAT® oder i-STAT Alinity Analysegerät, welches bestimmte Softwarekomponenten enthält (zusammenfassend das „Gerät“). Diese EBLV ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen („Sie“, „Endnutzer") und Abbott Point of Care Inc. („APOC", „wir“, „unser“ oder „uns“), der die Bedingungen beschreibt, die für Ihre Nutzung der auf dem Gerät installierten oder in Verbindung mit dem Gerät verwendeten Software gelten, einschließlich der bereits auf dem Gerät vorinstallierten Software, der Software, die Sie von der i-STAT -Supportseite oder den Tools der Alinity-Supportseite herunterladen können, und der webbasierten Komponenten, zusammen mit allen Änderungen, Erweiterungen, Aktualisierungen oder Upgrades davon (zusammen die „Software“).

2. LIZENZERTEILUNG UND EINSCHRÄNKUNGEN Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser EBLV gewährt Ihnen APOC eine persönliche, begrenzte, nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht abtretbare Lizenz während der Laufzeit (wie in Abschnitt 4 definiert), um elektronisch auf die Software zuzugreifen und diese zu nutzen, und zwar ausschließlich zu dem Zweck, das Gerät in Übereinstimmung mit dem Systembetriebshandbuch (das „Handbuch“) zu verwenden. Sie sind nicht gemäß dieser EBLV nicht lizenziert oder berechtigt, eine der folgenden Handlungen vorzunehmen, und Sie dürfen Dritten nicht erlauben, eine der folgenden Handlungen vorzunehmen: (i) auf andere APOC-Systeme, -Programme oder -Daten zuzugreifen oder zu versuchen, auf diese zuzugreifen, die nicht für die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden; (ii) die Software (oder die Geräte) in irgendeiner Weise zu kopieren, zu reproduzieren, zu verändern, zusammenzuführen, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen, neu zu veröffentlichen, hochzuladen, zu posten, zu übertragen, weiterzuverkaufen oder zu vertreiben oder die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu zerlegen oder in eine andere nutzbare Form zu bringen; (iii) Dritten zu gestatten, von der Nutzung oder Funktionalität der Software durch Vermietung, Leasing, Timesharing, Service-Bureau oder andere Vereinbarungen zu profitieren; (iv) die Ihnen im Rahmen dieser EBLV gewährten Rechte zu übertragen; (v) technische Beschränkungen in der Software zu umgehen, ein Tool zu verwenden, um Merkmale oder Funktionen zu aktivieren, die in der Software anderweitig deaktiviert sind, oder die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zurückzuentwickeln, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig; (vi) Handlungen vorzunehmen oder zu versuchen, die das ordnungsgemäße Funktionieren der Software beeinträchtigen würden; oder (vii) die Software anderweitig zu verwenden, es sei denn, dies ist in diesem Abschnitt 2 ausdrücklich gestattet.

3. Vorbehalt der rechte und des eigentums. Die Software wird lizenziert und nicht verkauft, und APOC behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich in dieser EBLV gewährt werden. Die Software ist das geschützte und vertrauliche Eigentum von APOC und seinen Lizenzgebern und ist durch Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis und andere Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. APOC und seine Lizenzgeber sind Eigentümer der Eigentumsrechte, des Urheberrechts und anderer weltweiter geistiger Eigentumsrechte an der Software und allen Kopien der Software. i-STAT, Alinity und verwandte Markenzeichen sind Warenzeichen von Abbott. Diese EBLV gewährt Ihnen keine Rechte an Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken von APOC.

4. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG. Die Software wird für den Zeitraum lizenziert, in dem die Geräte vom Endbenutzer verwendet werden, vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen dieser EBLV und des Handbuchs (die „Laufzeit“). Diese EBLV endet automatisch, wenn Sie eine ihrer Bestimmungen oder Bedingungen nicht einhalten, insbesondere wenn Sie versuchen, die Software zu kopieren oder eine Kopie der Software oder eines Teils davon an eine andere Partei zu übertragen oder wenn Sie versuchen, die Software in irgendeiner Weise zu ändern. Nach der Kündigung müssen Sie die Nutzung der Software sofort einstellen. Eine Beendigung dieser EBLV hat keinen Einfluss auf die Rechte von APOC hierunter.

5. DATENSCHUTZ. Einzelheiten zu unseren Datenschutzrichtlinien finden Sie in der Datenschutzrichtlinie unter www.pointofcare.abbott („Datenschutzrichtlinie“). Sie erklären sich mit der Datenschutzrichtlinie einverstanden, die regelmäßig in Übereinstimmung mit ihren Bestimmungen geändert werden kann.

6. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. Sofern hier nicht ausdrücklich angegeben, werden die software, die dienste und alle inhalte, die über die software zugänglich sind, ohne mängelgewähr bereitgestellt und, im grösstmöglichen umfang, der durch anwendbares recht erlaubt ist, lehnen apoc, seine partner, lizenzgeber, dritte inhalts- oder dienstleister, händler und lieferanten (falls vorhanden) (apoc, et al. Werden hier gemeinsam als „lieferanten“ bezeichnet) alle garantien und gewährleistungen, ob ausdrücklich, stillschweigend oder gesetzlich, in bezug auf die software, dienste, inhalte und zugehörige materialien innerhalb oder ausserhalb der vereinigten staaten ab. Apoc garantiert nicht, dass die software sicher oder frei von bugs, viren, unterbrechungen oder fehlern ist, oder dass die software ihren anforderungen entspricht. Apoc garantiert nicht, dass die nutzung der software ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird. In einigen staaten ist der ausschluss von stillschweigenden garantien nicht zulässig, sodass die oben genannten ausschlüsse möglicherweise nicht auf sie zutreffen. In diesem fall sind alle stillschweigenden garantien auf eine dauer von 60 tagen ab dem kaufdatum bzw. Dem tag der lieferung der software beschränkt. Einige staaten lassen jedoch keine einschränkung der dauer einer stillschweigenden garantie zu, sodass die obige einschränkung für sie möglicherweise nicht gilt. Diese garantie gibt ihnen bestimmte rechte. Sie können weitere rechte haben, die von staat zu staat variieren.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND SCHADENSERSATZ. Die gesamte kumulative haftung von apoc und den lieferanten aus jeglichem grund, der sich aus oder im zusammenhang mit dieser eblv ergibt, ist auf fünfhundert dollar oder den von ihnen für die software bezahlten betrag beschränkt, je nachdem, welcher betrag niedriger ist. Soweit es das geltende recht zulässt, haften apoc und seine lieferanten nicht für indirekte, besondere, zufällige, strafende, exemplarische oder folgeschäden oder für schäden im zusammenhang mit geschäftsverlusten, telekommunikationsausfällen, verlust, korruption oder diebstahl von daten, viren, spyware, gewinn- oder investitionsverlusten, die verwendung der software mit hardware oder anderer software, die nicht den systemanforderungen von apoc entspricht, oder ähnliches, unabhängig davon, ob diese schäden auf einem vertrag, einer unerlaubten handlung (einschliesslich fahrlässigkeit), produkthaftung oder anderweitig beruhen, selbst wenn apoc und/oder seine lieferanten oder einer ihrer vertreter auf die möglichkeit solcher schäden hingewiesen wurden, und selbst wenn sich herausstellt, dass ein hierin dargelegtes rechtsmittel seinen wesentlichen zweck verfehlt hat. In einigen staaten ist die beschränkung und/oder der ausschluss der haftung für beiläufig entstandene schäden oder folgeschäden nicht zulässig, sodass die obige beschränkung oder der ausschluss möglicherweise nicht für sie gilt.

8. PRÜFUNG. Sie erklären sich damit einverstanden, dass APOC die Nutzung der Software durch den Endnutzer jederzeit nach angemessener Vorankündigung auf die Einhaltung dieser Bedingungen überprüfen kann. Für den Fall, dass eine solche Prüfung ergibt, dass Sie die Software nicht in voller Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser EBLV nutzen, muss der Endnutzer APOC alle angemessenen Kosten im Zusammenhang mit einer solchen Prüfung erstatten, zusätzlich zu allen anderen Verbindlichkeiten, die dem Endnutzer als Folge einer solchen Nichteinhaltung entstehen können.

9. ÄNDERUNGEN. APOC hat das Recht, die Bedingungen dieser EBLV jederzeit zu ändern oder zu ergänzen, und zwar mit allen Mitteln, die APOC nach eigenem Ermessen für angemessen hält, einschließlich der Veröffentlichung von Informationen über solche Änderungen, Ergänzungen, Löschungen, Abbrüche oder Bedingungen in der Software oder auf einer von APOC gesponserten Website. Jegliche Nutzung der Software durch Sie nach der Veröffentlichung solcher Änderungen durch APOC bedeutet, dass Sie diese EBLV in der geänderten Form akzeptieren.

10. AUSFUHRGESETZ. Die Software unterliegt den US-amerikanischen Exportkontrollgesetzen und kann auch in anderen Ländern Export- oder Importbestimmungen unterliegen. Sie dürfen die Software unter keinen Umständen exportieren, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit geltendem Recht und mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch APOC vor dem Zugriff auf die Software. In jedem Fall stellen Sie APOC von allen Ansprüchen, Verlusten, Haftungen, Schäden, Bußgeldern, Strafen, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) frei, die sich aus einer Verletzung Ihrer Verpflichtungen aus diesem Abschnitt ergeben oder damit zusammenhängen.

11. SOFTWARE-AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen die Software in Übereinstimmung mit APOCs Software-Aktualisierungsanforderungen aktualisieren. Sie tragen die alleinige Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung von Software-Aktualisierungen und für alle Folgen, die sich aus der nicht rechtzeitigen Durchführung solcher Aktualisierungen ergeben.

12. VERSCHIEDENES. Sofern nicht ausdrücklich in dieser EBLV festgelegt, ist diese EBLV eine vollständige Erklärung der EBLV zwischen Ihnen und APOC und legt die gesamte Haftung von APOC und den Lieferanten und Ihr ausschließliches Rechtsmittel in Bezug auf die Software und ihre Nutzung fest. Lieferanten und deren Vertreter, Mitarbeiter, Distributoren und Händler sind nicht befugt, Änderungen an dieser EBLV vorzunehmen oder zusätzliche Zusicherungen, Verpflichtungen oder Garantien abzugeben, die für APOC bindend sind. Der Verzicht einer der Parteien auf eine Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung oder das Versäumnis einer Partei, ein Recht aus dieser Vereinbarung auszuüben, kann nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung dieses Rechts oder als Verzicht auf ein anderes Recht gewertet werden. Jeder Verzicht auf die hierin enthaltenen Bedingungen durch APOC muss schriftlich erfolgen und von einem bevollmächtigten Mitarbeiter von APOC unterzeichnet sein und ausdrücklich auf die anwendbaren Bestimmungen dieser EBLV verweisen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser EBLV nach geltendem Recht ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so sind diese Bestimmungen in dem begrenzten Umfang dieser Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit unwirksam, ohne dass die übrigen Bestimmungen dieser EBLV dadurch ungültig oder nicht durchsetzbar werden. Wenn ein zuständiges Gericht eine dieser Bestimmungen für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt, beantragen die Parteien, dass das Gericht den Umfang der Bestimmung verringert, bestimmte Wörter oder Sätze aus der Bestimmung streicht oder die Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt, und diese EBLV ist in der so geänderten Form vor dem Gericht durchsetzbar, vor dem die Bestimmung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wurde. Diese EBLV unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois, wie sie auf Verträge angewendet werden, die vollständig innerhalb von Illinois abgeschlossen und durchgeführt werden, ohne Berücksichtigung der Rechtswahl oder der Grundsätze des Kollisionsrechts, die die Anwendung des Rechts einer anderen Gerichtsbarkeit erfordern würden, sowie des geltenden Bundesrechts. Weder diese EBLV noch Ihre Rechte oder Verpflichtungen hieraus dürfen von Ihnen ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von APOC übertragen werden. Jeder andere Versuch einer Abtretung ist nichtig. Die Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und sind bei der Auslegung dieser EBLV nicht zu berücksichtigen. Wie in dieser EBLV verwendet, bedeutet das Wort „einschließlich“ einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt. Diese EBLV schränkt keine Rechte ein, die APOC aufgrund von Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten, Patenten oder anderen Gesetzen hat. Die Bestimmungen der Abschnitte 2, 3, 5, 6, 7, 8 und 12 gelten auch nach Beendigung dieser EBLV.

©2023 Abbott. All rights reserved. Unless otherwise specified, all product and service names appearing in this Internet site are trademarks owned by or licensed to Abbott, its subsidiaries or affiliates. No use of any Abbott trademark, trade name, or trade dress in this site may be made without the prior written authorization of Abbott, except to identify the product or services of the company.

This website is governed by applicable U.S. laws and governmental regulations. The products and information contained herewith may not be accessible in all countries, and Abbott takes no responsibility for such information which may not comply with local country legal process, regulation, registration and usage.

Your use of this website and the information contained herein is subject to our Terms and Conditions: Germany [pdf 207KB] | Switzerland (German [pdf 140KB] | French [pdf 140KB] | Italian [pdf 140KB]) and Privacy Policy. Photos displayed are for illustrative purposes only. Any person depicted in such photographs is a model. GDPR Statement | Declaration for California Compliance Law..

Not all products are available in all regions. Check with your local representative for availability in specific markets. For in vitro diagnostic use only.  For i-STAT test cartridge information and intended use, refer to individual product pages or the cartridge information (CTI/IFU) in the i-STAT Support area.